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Wix Bookings Update 2025: Endlich korrekte OSS-Regelung für digitale Dienstleistungen

Die korrekte Mehrwertsteuerberechnung für Coachings und Services außerhalb deines Unternehmensstandorts ist da. So stellst du in Wix auf das "Bestimmungslandprinzip" um.

Die OSS-Lösung in Wix Bookings: Was du jetzt wissen musst

Für alle Coaches und Berater, die digitale Dienstleistungen (wie Zoom-Coachings, Online-Kurse etc.) grenzüberschreitend innerhalb der EU anbieten, war die korrekte Mehrwertsteuerberechnung in Wix Bookings lange ein Problem [00:00]. Wix hat dies nun behoben, um die OSS-Regelung (One Stop Shop) zu unterstützen.

Die OSS-Regelung ist nicht verpflichtend, stellt aber den schnellsten Weg zu einer einfachen EU-Umsatzsteuer dar und ist relevant, sobald du digitale Dienstleistungen außerhalb deines Unternehmensstandorts anbietest [01:15]. Sie stellt sicher, dass die Mehrwertsteuer des Landes berechnet wird, in dem der Kunde ansässig ist (Bestimmungslandprinzip) [02:08].


Die 3 Schritte zur korrekten Steuerberechnung


Damit die Steuerberechnung für digitale Dienstleistungen (B2C) korrekt funktioniert, musst du folgende Einstellungen in deinem Wix-Dashboard und den Services vornehmen:


Schritt 1: Dienstleistung anpassen (Das Wichtigste!)


Du musst für jeden digitalen Service die Standard-Steuerberechnung ändern:

  • Gehe in die Einstellungen deiner Dienstleistung (egal ob neu oder bereits erstellt).

  • Ändere die Einstellung für die Steuerberechnung von „Basierend auf dem Unternehmensstandort“ auf „Basierend auf der Rechnungsadresse des Kunden“ [03:34].


Schritt 2: Steuerstandorte hinterlegen


Du musst alle Länder, in denen du Dienstleistungen anbietest, als Steuerstandorte in Wix hinterlegen.

  • Gehe im Dashboard zu Einstellungen > Steuer.

  • Füge die entsprechenden Steuerstandorte manuell hinzu oder nutze die Alvara-Integration für die automatische Berechnung [04:44].


Schritt 3: Steuercode "Digitale Produkte" wählen


Damit die automatische Berechnung durch Systeme wie Alvara weiß, dass es sich um eine digitale Dienstleistung handelt, muss der korrekte Steuercode hinterlegt werden:

  • Wähle unter Steuergruppen für deine Services den Steuercode „Digital Goods“ (Digitale Produkte) [07:34].

  • Achtung: Wenn du „Online Services“ oder Ähnliches wählst, wird die Steuerberechnung nicht korrekt vorgenommen [07:44]. Digitale Dienstleistungen fallen in die Kategorie digitaler Produkte [08:19].


Der Checkout-Prozess (Vorsicht B2B!)


Nach der Umstellung wird im Checkout-Prozess die korrekte Mehrwertsteuer basierend auf der Rechnungsadresse des Kunden berechnet.

  • B2C Endkunden: Wenn der Kunde zur Kasse geht und seine Rechnungsadresse eingibt (z.B. Italien), wird der Preis basierend auf dem italienischen Mehrwertsteuersatz (z.B. 22 %) neu berechnet [12:36].

  • B2B Kunden (Problem): Das Reverse-Charge-Verfahren (0 % MwSt. bei gültiger USt-ID) für B2B-Kunden ist in Wix noch nicht vollständig implementiert [12:51]. Wenn du B2B-Kunden hast, ist es ratsam, Vorkasse zu wählen und die Rechnung manuell anzupassen, um die USt-ID zu berücksichtigen [11:09].

Fazit: Das Update ist ein großer Schritt vorwärts für alle, die B2C-Endkunden in der EU mit digitalen Dienstleistungen bedienen. Die korrekte Besteuerung erfolgt nun nach dem Bestimmungslandprinzip.

Steuer-Check-up gefällig? Lass uns deine Steuereinstellungen und den Checkout-Prozess für digitale Produkte überprüfen. Buche hier dein persönliches Consulting.

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